- Der beste Schutz ab der 6ten Lebenswoche bis zum 10ten Lebensjahr
- Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall!
Statistik: Wie viele behinderte Kinder gibt es in Deutschland?
Knapp 198 000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt schwerbehindert. 90 Prozent der schweren Behinderungen werden durch eine Krankheit verursacht, hat das Statistische Bundesamt festgestellt.
Im Bereich der Kinderabsicherung nimmt die Kinderinvaliditätsversicherungen einen besonderen Platz ein. Sie kann schon ab der 6ten Lebenswoche abgeschlossen werden und leistet wenn das Kind durch Unfall oder Krankheit wie bspw. Epilepsie, Krampfleiden oder auch Entwicklungsstörungen schwer beeinträchtigt wird. Diese Absicherung sollte also so früh wie möglich gewählt werden.
Auch die Verbraucherzentrale titelt: "Kinder sind hier bei Invalidität viel umfassender versichert als bei der häufiger abgeschlossenen Kinderunfallversicherung. Sie ist für Familien eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und so bedeutend wie die Berufsunfähigkeit für die Eltern." Verbraucherzentrale
Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung ist Ihre Familie im Falle schwerer Krankheit und Unfall Ihres Kindes finanziell abgesichert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Kinderunfallversicherung ist ihr Kind damit auch bei Krankheiten versichert, der häufigsten Ursache für Kinderinvalidität. Entwicklungsstörungen, Diabetes, Epilepsie oder Tumorerkrankungen können jedes Kind treffen – eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt bereits ab 50% GdB (Grad der Behinderung) eine lebenslange Rente an Sie oder Ihr Kind aus. |
Als ersters stellt sich die Frage, wie Kinder über die sozialen oder staatlichen Sicherungssysteme abgesichert sind. Gesetzliche und private Krankenversicherung, die Grundsicherung, gesetzliche Unfall- und Pflegeversicherung spielen hier eine Rolle. In ihrer Höhe entspricht die Grundsicherung bspw. den den Leistungen des Arbeitslosengeld II, also Hartz 4! Die Lücken in den gesetzlichen Sicherung werden immer größer. Trotz staatlicher Hilfen sollte zusätzlich durch private Vorsorge ein ausreichendes, notfalls lebenslanges Grundeinkommen gesichert werden. Im Folgenden werden wir auf die einzelnen Punkte eingehen. Besonders die Grundsicherung ist bei der Absicherung zu beachten, weswegen wir auf diesen Punkt näher eingehen.
Die Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall. Sie leistet jedoch keine Rentenzahlungen an das Kind, wenn dieses aufgrund von Krankheit oder Unfall keine entgeltliche Tätigkeit ausüben kann. Besondere und kostenspielige Therapien und Behandlungen werden von der Krankenversicherung nur teilweise oder garnicht übernommen.
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung. In ihrer Höhe entspricht die Grundsicherung den den Leistungen des Arbeitslosengeld II, also Hartz 4! Sie soll dabei helfen den Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.Wer Grundsicherung bekommt, wird in eine Regelbedarfsstufe eingruppiert. Diese Einteilung berücksichtigt die persönliche Situation – zum Beispiel, ob eine Person alleinstehend ist oder mit ihrer Familie zusammenlebt und deshalb mehr Unterstützung braucht. mehr zur Grundsicherung
Über die gesetzliche Pflegeversicherung besteht in den fünf Pflegegraden jeweils ein Grundschutz, der ausdrücklich nicht die gesamten tatsächlichen Kosten auffangen kann und soll. Das Sozialgesetzbuch XI sieht eine finanzielle Beteiligung des zu Pflegenden, ggf. sogar der Angehörigen vor.
Gesetzliche Leistung monatlich |
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
Stationäre Pflege |
125,00 € |
770,00 € |
1.262,00 € |
1.775,00 € |
2.005,00 € |
Ambulante Pflege |
0,00 € |
724,00 € |
1.363,00 € |
1.693,00 € |
2.095,00 € |
Privat häusliche |
0,00 € |
316,00 € |
545,00 € |
728,00 € |
901,00 € |
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur für Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und zurück. Diese Leistung reicht jedoch nicht aus, um auf Dauer den Unterhalt bei Invalidität zu sichern. Bei einem Unfall in der Freizeit oder bei Invalidität aufgrund einer Erkrankung leistet sie nicht. Kinder mit einer Behinderung und ihre Eltern haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen wie bspw. Kindergeld ohne Begrenzung der Dauer, Pflegegeld oder Grundsicherung. Trotz staatlicher Hilfen sollte zusätzlich durch private Vorsorge ein ausreichendes, notfalls lebenslanges Grundeinkommen gesichert werden.
Therapie- und Rehabilitationsmanagement Wird Ihr Kind durch Krankheit oder Unfall voraussichtlich mindestens 50 % invalide, erhalten Sie zusätzliche Hilfeleistungen zur medizinischen, schulischen/beruflichen und sozialen Rehabilitation des Kindes. Das Ziel ist es, Ihrem Kind trotz der Invalidität ein lebenswertes, möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Kooperationspartner ReIntra berät und unterstützt Sie im Rahmen der Rehabilitation in mehreren Phasen: |
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Die Beratungsleistungen der ReIntra sind bis 10.000 EUR versichert.
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Da bei der Antragsstellung für eine Kinderinvaliditätsversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist es sinnvoll, so früh wie möglich diesen Schutz abzuschließen. Am besten ab der 6ten Lebenswoche. Bei der Höhe der monatlichen Rente empfehlen wir mindestens 1.200 € abzusichern. Im Fall der Fälle muss das Kind ein Leben lang mit dieser Versorgung auskommen. Die gesetzlichen Absicherungen reichen bei Weitem nicht aus um eine ordentlichen Lebensstandard zu erzielen sondern stellen eher eine Grundversorgung dar. |
Hier finden Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen und Leistungen:
Mitversichert sind zusätzlich:
Hier sind einige Leistungsbeispiele. Bitte anklicken um den Inhalt zu öffnen.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 2 Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 7 Monate
Durch einen Hirnschaden entwickelte sich bei der Tochter des Versicherten eine globale Entwicklungsstörung. Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung für seine Tochter die vereinbarte Monatsrente von 500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter des Versicherungsnehmers. Auch in diesem Fall wurde im Rahmen der versicherten Rehabilitations-Management-Leistungen die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt. Die Eltern wenden sich immer wieder mit konkreten Fragestellungen an ReIntra und nehmen die Anregungen/Empfehlungen gerne an. Es besteht mittlerweile ein Vertrauensverhältnis. Beispielsweise wurde die Familie bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises sowie der Pflegeeinstufung unterstützt.
Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 258.764 EUR.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 6 Wochen
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 1 Jahr 1 Monat
Die Tochter des Versicherungsnehmers ist an einem Krampfleiden erkrankt, das auch zu erheblichen Entwicklungsstörungen führt. Neben den Krampfanfällen fehlt insbesondere die Sprachentwicklung. Auf Grund eindeutiger Befunde erhält der Versicherungsnehmer von der Versicherung für seine Tochter die vereinbarte Monatsrente von 1.500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter des Versicherungsnehmers. Außerdem hat die Versicherung dem Versicherungsnehmer im Rahmen der versicherten Rehabilitations-Management- Leistungen die Beauftragung der Fa. ReIntra angeboten.
Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 725.941 EUR.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 6 Wochen
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 11 Monate
Der Sohn des Versicherungsnehmers leidet an einer BNS-Epilepsie (auch West-Syndrom genannt). Diese Erkrankung bewirkt ein statomotorisches und psychomotorisches Defizit mit der Folge, dass der Sohn sich weder aufrichten noch die Extremitäten anheben kann. Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung für seinen Sohn die vereinbarte Monatsrente von 1.500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitrags-freistellung für den Versicherungsschutz des Sohnes des Versicherungsnehmers. Der Versicherer hat im Rahmen der versicherten
Rehabilitations-Management-Leistungen die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt. Nach Prüfung konnte ReIntra zunächst feststellen, dass sich das Kind in der bestmöglichen sozialen und medizinischen Behandlung befindet. ReIntra wird weiterhin nach Bedarf immer wieder tätig.
Die Versicherung rechnet mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 674.654 EUR.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 3 Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 2 Jahre 10 Monate
Der Sohn der Versicherungsnehmerin leidet an Diabetes mellitus Typ I. Die Versicherungsnehmerin erhält von der Versicherung für ihren Sohn die vereinbarte Monatsrente von 885 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz des Sohnes der Versicherungsnehmerin. Außerdem hat die Versicherung der Versicherungsnehmerin im Rahmen der versicherten Rehabilitations- Management-Leistungen die Beauftragung der Fa. ReIntra angeboten.
Die Versicherung rechnet mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 461.594 EUR.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 5 ½ Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 3 Jahre
Die Tochter der Versicherungsnehmerin leidet an einem bösartigen Hirntumor. Auf Grund eindeutiger Befunde erhält die Versicherungsnehmerin von der Versicherung für ihre Tochter die vereinbarte Monatsrente von 555 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter der Versicherungsnehmerin. Im Versicherungsschutz sind Rehabilitations- Management-Leistungen enthalten. Daher hat die Versicherung die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt.
Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 248.200 EUR.
An dieser Grafik kann man erkennen, welche Erkankungen zu einem Leistungsfall geführt haben. |
Der Versicherungsschutz endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 30. Lebensjahr vollendet. Sollte es zu einem Leistungsfall während dieser Zeit kommen, so wird die vereinbarte Rente ein Leben lang an das Kind ausgezahlt.
Der Vertrag ist nach dem ersten Versicherungsjahr jederzeit kündbar und das sogar ohne Einhaltung einer Frist.
Die Kinderinvaliditätsversicherung ist unserer Meinung nach die beste Absicherung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Sie bietet als einzigste Versicherung den nötigen finanziellen Schutz bei schweren Krankheiten. Besonders das Bedingungswerk des Tarifes KISS der Barmenia besticht mit absoluter Klarheit.
Jedoch ist auch auf die Ausschlüsse bei dem Tarif KISS zu achten. So sind nach Bedingungswerk Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie von Psychosen oder Intelligenzminderung nicht mit versichert.
Sobald das Kind das 10. Lebensjahr erreicht hat, ist ein Wechsel in eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.